DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e.V.

- Tennisabteilung -

 

Beitragsordnung

 

 

 

 

A.    Reguläre Mitgliedsbeiträge

 

Beitragsklasse I:                    Aktive Mitglieder

 

Beitragsklasse II:                    Jugendliche

-   bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

 

          Beitragsklasse III:                      Schüler, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst-leistende

-   soweit sie nicht in Beitragsklasse II gehören – längstens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden. Der Nachweis der noch fortdauernden Schul- oder Berufsausbildung muss jährlich neu erbracht werden. Der Nachweis über den Bundesfreiwilligendienst ist im Voraus zu erbringen.

 

Beitragsklasse IV:                  Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende

-   mit der Bedingung, für jedes Semester eine Studienbescheinigung zu erbringen bzw. einen Nachweis über den Bundesfreiwilligendienst im Voraus vorzulegen. Bei Nichtvorliegen dieser Bescheinigungen gilt Beitragsklasse I.            

 

Beitragsklasse V:                  Familienhöchstbeitrag      

-   bei der Ermittlung des Höchstbetrages können neben dem Ehegatten nur Familienmitglieder der Klasse II, III und IV berücksichtigt werden. 

 

Beitragsklasse VI:                  Fördernde Einzelmitglieder (passiv)

 

 

Mitgliedsbeiträge fällig jährlich zum 15.01.

            

Beitragsklasse I                      205,00                        

Beitragsklasse II                       77,00 €                                              

Beitragsklasse III                     88,00 €           

Beitragsklasse IV                   150,00 €                      

Beitragsklasse V                    420,00 €         

Beitragsklasse VI                     85,00 €

 

 

 

B. Schnuppermitgliedschaft

 

Der Verein bietet eine Schnuppermitgliedschaft für eine Saison an. 

 

Saisonbeiträge:

Volljährige                                                                            100,00 €

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr                  40,00 €

Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende                      45,00 € (bis zum 24. Lebensjahr)

Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende                      90,00 € (ab dem 25. Lebensjahr)

Familienhöchstbeitrag                                                         210,00 €

                                                                      

 

C. Gastgebühren

 

Pro Gast                                                                                10,00 € pro Tag

                                                                      

 

D. Arbeitseinsatz

 

Jedes Mitglied ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres im zwei-jährigen Turnus zu einem vier-stündigen Arbeitseinsatz verpflichtet. Die Termine werden per Rundschreiben bekannt gegeben. Für nicht geleisteten Arbeitseinsatz wird ein Betrag mit dem jeweils gültigen Mindeslohn  pro Stunde berechnet und per Lastschrift eingezogen. Der Vollzug des Arbeitseinsatzes ist durch das verpflichtete Mitglied durch Eintrag in die vom Vorstand ausgelegten Arbeitslisten mit Gegenzeichnung durch ein Vorstandsmitglied nachzuweisen. Unklarheiten gehen zu Lasten des betreffenden Mitglieds. Der Einsatz kann einmalig auf den nächsten Termin verschoben werden.

 

 

 

 

Diese Beitragsordnung wurde am 31.08.2022 beschlossen und löst die bisherige Beitragsordnung vom 14. März 2018 ab. Sie gilt ab dem 01.01.2023.