DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e.V.
- Tennisabteilung -
Beitragsordnung
A. Reguläre Mitgliedsbeiträge
Beitragsklasse I: Aktive Mitglieder
Beitragsklasse II: Jugendliche
- bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Beitragsklasse III: Schüler, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst-leistende
- soweit sie nicht in Beitragsklasse II gehören – längstens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden. Der Nachweis der noch fortdauernden Schul- oder Berufsausbildung muss jährlich neu erbracht werden. Der Nachweis über den Bundesfreiwilligendienst ist im Voraus zu erbringen.
Beitragsklasse IV: Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende
- mit der Bedingung, für jedes Semester eine Studienbescheinigung zu erbringen bzw. einen Nachweis über den Bundesfreiwilligendienst im Voraus vorzulegen. Bei Nichtvorliegen dieser Bescheinigungen gilt Beitragsklasse I.
Beitragsklasse V: Familienhöchstbeitrag
- bei der Ermittlung des Höchstbetrages können neben dem Ehegatten nur Familienmitglieder der Klasse II, III und IV berücksichtigt werden.
Beitragsklasse VI: Fördernde Einzelmitglieder (passiv)
Mitgliedsbeiträge fällig jährlich zum 15.01.
Beitragsklasse I 205,00 €
Beitragsklasse II 77,00 €
Beitragsklasse III 88,00 €
Beitragsklasse IV 150,00 €
Beitragsklasse V 420,00 €
Beitragsklasse VI 85,00 €
B. Schnuppermitgliedschaft
Der Verein bietet eine Schnuppermitgliedschaft für eine Saison an.
Saisonbeiträge:
Volljährige 100,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 40,00 €
Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende 45,00 € (bis zum 24. Lebensjahr)
Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende 90,00 € (ab dem 25. Lebensjahr)
Familienhöchstbeitrag 210,00 €
C. Gastgebühren
Pro Gast 10,00 € pro Tag
D. Arbeitseinsatz
Jedes Mitglied ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres im zwei-jährigen Turnus zu einem vier-stündigen Arbeitseinsatz verpflichtet. Die Termine werden per Rundschreiben bekannt gegeben. Für nicht geleisteten Arbeitseinsatz wird ein Betrag mit dem jeweils gültigen Mindeslohn pro Stunde berechnet und per Lastschrift eingezogen. Der Vollzug des Arbeitseinsatzes ist durch das verpflichtete Mitglied durch Eintrag in die vom Vorstand ausgelegten Arbeitslisten mit Gegenzeichnung durch ein Vorstandsmitglied nachzuweisen. Unklarheiten gehen zu Lasten des betreffenden Mitglieds. Der Einsatz kann einmalig auf den nächsten Termin verschoben werden.
Diese Beitragsordnung wurde am 31.08.2022 beschlossen und löst die bisherige Beitragsordnung vom 14. März 2018 ab. Sie gilt ab dem 01.01.2023.